Wohngruppe „Prisma“ Arnsdorf
Unser Angebot richtet sich an junge Menschen von 14 bis 18 Jahren (in Ausnahmefällen bis 21 Jahren), deren soziale und berufliche Integration durch massiven Suchtmittelgebrauch, Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen und/oder psychische Auffälligkeiten gefährdet ist und die aus eigener Kraft nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Je nach Persönlichkeit und Situation sind damit verschiedene Auffälligkeiten verbunden, wie zum Beispiel :
- kognitive Einschränkungen (z. B. Konzentrationsstörungen), daraus resultierender Leistungsabfall
- Schulunlust, Schulversäumnisse bis hin zum Schulabbruch
- Verlust an Interessen und sozialen Kontakten
- fehlendes Problembewusstsein und/oder Krankheitseinsicht
- Aggressivität und Gewalt
- Depressionen
- Antriebslosigkeit
- Delinquenz
- Störungen in der Emotionsregulation
In einem geschützten Rahmen soll es dem jungen Menschen möglich werden, Selbständigkeit und Verantwortungsübernahme zu entwickeln, um den Einstieg in ein gesellschaftlich integriertes Leben zu finden. Dazu werden mit dem Jugendlichen Teilziele erarbeitet, deren Erreichung regelmäßig überprüft und angepasst sowie im Hilfeplan besprochen werden.
Oberstes Ziel ist die Hinführung des jungen Menschen zu einem eigenverantwortlichen, selbst bestimmten und suchtmittelfreien Leben je nach individuellen Möglichkeiten. Dies kann eine Rückführung in die Herkunftsfamilie, Vorbereitung auf ein teilbetreutes Wohnen oder Entlassung in den eigenen Wohnraum bedeuten.
Wir bieten verlässliche Bindungsangebote und Beziehungsstrukturen in einem strukturierten Rahmen sowie psychologische und therapeutische Unterstützung. Der junge Mensch wird von uns in seiner ganzen Person wahrgenommen und mit seinen Eigenheiten akzeptiert.
Die Maßnahme setzt die Freiwilligkeit des jungen Menschen voraus. Maßgeblich sind der Wunsch nach Veränderung der aktuellen Lebenslage und die grundsätzliche Bereitschaft, bestehende Angebote anzunehmen und konkret am Verhalten zu arbeiten.
Die Wohngruppe ist für insgesamt 12 junge Menschen unterschiedlicher Herkunft konzipiert, welche auf verschiedenen Etagen über eine Wohnung mit Bad und Küche verfügen. Wir unterscheiden zwischen einer Wohngruppe für Jungen (sechs Plätze), einer für Mädchen (drei Plätze) und einer Verselbständigungswohngruppe (drei Plätze). Zur Wohngruppe gehört außerdem ein großer Gemeinschaftsraum und einen Mitarbeiterbüro. Die jungen Menschen sind in Einzel- bzw. Doppelzimmer untergebracht.
Für alle Bewohner des Hauses kann zudem eine Gemeinschaftsküche mit großem Ess- und Versammlungsraum sowie ein Kreativraum genutzt werden.
Unsere Wohngruppen arbeiten auf gesetzlicher Grundlage der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 34, 35, 35a, 39 Abs. 1-2 und § 41 SGB VIII.
Je nach Persönlichkeit und Situation sind damit verschiedene Auffälligkeiten verbunden, wie zum Beispiel :
- Mangel an Aktivität, die eigene Zukunft in die Hand zu nehmen
- geringe Frustrationstoleranz- kognitive Einschränkungen (z. B. Konzentrationsstörungen), daraus resultierender Leistungsabfall
- Schulunlust, Schulversäumnisse bis hin zum Schulabbruch
- Verlust an Interessen und sozialen Kontakten
- fehlendes Problembewusstsein und/oder Krankheitseinsicht
- Aggressivität und Gewalt
- Depressionen
- Antriebslosigkeit
- Delinquenz
- Störungen in der Emotionsregulation
In einem geschützten Rahmen soll es dem jungen Menschen möglich werden, Selbständigkeit und Verantwortungsübernahme zu entwickeln, um den Einstieg in ein gesellschaftlich integriertes Leben zu finden. Dazu werden mit dem Jugendlichen Teilziele erarbeitet, deren Erreichung regelmäßig überprüft und angepasst sowie im Hilfeplan besprochen werden.
Oberstes Ziel ist die Hinführung des jungen Menschen zu einem eigenverantwortlichen, selbst bestimmten und suchtmittelfreien Leben je nach individuellen Möglichkeiten. Dies kann eine Rückführung in die Herkunftsfamilie, Vorbereitung auf ein teilbetreutes Wohnen oder Entlassung in den eigenen Wohnraum bedeuten.
Wir bieten verlässliche Bindungsangebote und Beziehungsstrukturen in einem strukturierten Rahmen sowie psychologische und therapeutische Unterstützung. Der junge Mensch wird von uns in seiner ganzen Person wahrgenommen und mit seinen Eigenheiten akzeptiert.
Die Maßnahme setzt die Freiwilligkeit des jungen Menschen voraus. Maßgeblich sind der Wunsch nach Veränderung der aktuellen Lebenslage und die grundsätzliche Bereitschaft, bestehende Angebote anzunehmen und konkret am Verhalten zu arbeiten.
Die Wohngruppe ist für insgesamt 12 junge Menschen unterschiedlicher Herkunft konzipiert, welche auf verschiedenen Etagen über eine Wohnung mit Bad und Küche verfügen. Wir unterscheiden zwischen einer Wohngruppe für Jungen (sechs Plätze), einer für Mädchen (drei Plätze) und einer Verselbständigungswohngruppe (drei Plätze). Zur Wohngruppe gehört außerdem ein großer Gemeinschaftsraum und einen Mitarbeiterbüro. Die jungen Menschen sind in Einzel- bzw. Doppelzimmer untergebracht.
Für alle Bewohner des Hauses kann zudem eine Gemeinschaftsküche mit großem Ess- und Versammlungsraum sowie ein Kreativraum genutzt werden.
Unsere Wohngruppen arbeiten auf gesetzlicher Grundlage der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 34, 35, 35a, 39 Abs. 1-2 und § 41 SGB VIII.